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Warum mit uns?

HIER SIND SIE WIRKLICH HERR DES VERFAHRENS

Mitgliedsbeitrag:

ab € 296,– zzgl. MwSt.

Mitgliedsnummer:

Sie erhalten eine Mitgliedsnummer und werden auf Wunsch regelmäßig hinsichtlich des Verfahrensstandes ihrer offenen Forderungen informiert.
Sie haben auch die Möglichkeit mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort online den Status Ihrer offenen Forderungen zu überwachen.

Beginn:

Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag des Eingangs Ihrer Mitgliedsgebühr.

Ende:

Ihre Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht einen Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigen. Mit Eingang des weiteren fällig gewordenen Mitgliedsbeitrages können Sie unsere Leistungen wieder in Anspruch nehmen.

Deckung:

Der Mitgliedsbeitrag berechtigt Sie ein Jahr lang, Ihre offenen Forderungen bis zum Erreichen Ihrer individuellen Deckungssumme durch Rechtsanwälte, welche Ihnen von Financial Law zugewiesen werden, einziehen zu lassen. Sollte die von Ihnen gezeichnete Deckungssumme vor Ablauf des Vertragsjahres überschritten sein, wird ein weiterer Jahresbeitrag fällig und der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr. Genaueres entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

MITGLIED WERDEN BEI FINANCIAL LAW

Durch den Abschluss des Kundenvertrages und nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages werden Sie Mitglied bei Financial Law.

​Unsere Leistungen bei Mitgliedschaft

​Für Ihren Mitgliedsbeitrag können Sie ein Jahr lang alle Ihre offenen Forderungen bei uns zur Einziehung einreichen. Wenn Sie Forderungen im Volumen Ihrer Deckungssumme eingereicht haben, wird wieder der Mitgliedsbeitrag fällig.
Für diesen Beitrag Ihrerseits erhalten Sie einen Anwalt unserer Wahl, welcher alle rechtlichen Schritte durchführt, um Ihre Forderung zu liquidieren. Die Kosten für diesen Anwalt übernimmt grundsätzlich Financial Law.

Einreichung der offenen Forderungen

Wenn Sie offene Forderungen eingezogen haben wollen, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als Ihre offene Rechnung und gegebenenfalls die Mahnung an unsere Faxhotline zu schicken oder Sie nutzen zum Einreichen Ihrer Forderungen unsere Internetplattform. Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie eine Antwort des Ihnen von uns zugeteilten Anwaltes und schon geht es los.

Forderungseinzug

Der Anwalt wird dann mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Ihre Forderung eintreiben. Sobald die Rechnungssumme auf dem Rechtsanwaltanderkonto eingegangen ist, wird der Betrag auf Ihr Konto transferiert.

Für Ihre Übersicht

Sie erhalten die Möglichkeit mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Kennwort online den Status Ihrer offenen Forderungen zu überwachen.

Gerichtskosten

​Bei Aufforderung des Anwaltes müssen Sie zum gegebenen Zeitpunkt die Gebühren zahlen, welche die Gerichte erheben, um zum Beispiel Mahnbescheide zu erlassen oder Gerichtsverhandlungen durchzuführen. Selbstverständlich werden diese Gebühren auch vom Schuldner zu begleichen sein und werden Ihnen bei Zahlung erstattet.

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